Wenn man sich noch nicht allzu häufig mit dem Thema beschäftigt hat, fragt man sich sehr wahrscheinlich, was der Unterschied zwischen Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung ist. Die Begriffe Leiharbeit und Zeitarbeit sind identisch zu verstehen, sie bezeichnen also das gleiche. Auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung ist ein Synonym und wird vor allem im juristischen Sprachgebrauch verwendet.
Zusammengefasst: Es gibt keinen Unterschied zwischen den Begriffen Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung!
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.