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Mitgliederbonus Zeitarbeit: Was muss ich als Gewerkschaftsmitglied dafür tun?

Mitgliederbonus

Mitgliederbonus Zeitarbeit

Mit den ab Januar 2020 gültigen Tarifverträgen zwischen DGB und iGZ/BAP stehen DGB-Gewerkschaftsmitgliedern Bonuszahlungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. In einem älteren Beitrag haben wir bereits erklärt, ab wann ein Anspruch auf Auszahlung besteht und wie hoch dieser Bonus ausfallen kann.

Um die Bonuszahlung aber auch zu erhalten, müssen Sie Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft beim Arbeitgeber nachweisen! Dazu senden Sie Ihrem Verleihbetrieb (Zeitarbeitsunternehmen) den Mitgliedsnachweis per Mail oder Post. Für das Urlaubsgeld senden Sie den Nachweis zwischen dem 19. Mai – 30. Juni, und beim Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober – 30. November.

Je nach Gewerkschaft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, den Mitgliedsnachweis zu erhalten. Wir haben hier die wichtigsten Links zusammengestellt: 

  • IG Metall Mitglieder können die benötigten Unterlagen im Servicecenter-Portal herunterladen. In einem umfangreicheren Artikel zum Thema werden auch weitere Fragen zu den Bonuszahlungen erklärt.
  • IG BCE Mitglieder bekommen die Unterlagen über den zuständigen IG BCE Bezirk ausgehändigt.
  • ver.di Mitglieder können sich montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr bei den Service Zentren melden oder ihre Mitgliedsbescheinigung online im ver.di Mitgliederportal abrufen.
  • IG BAU Mitglieder aus NRW können sich bei den entsprechenden Bezirksverbänden melden oder per IG BAU App eine Nachricht schreiben.
  • Als NGG Mitglied findet man hier das zuständige NGG-Büro, das die Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Wir haben auch ein Musterschreiben an den Arbeitgeber als Download hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein ver.di Anschreiben handelt. Eventuell muss also noch ihre entsprechende Gewerkschaftszugehörigkeit im Dokument angepasst werden.

 

Auch interessant zum Thema Urlaub:
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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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