Gesetze und Verordnungen zu Zeitarbeit und Werkverträgen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das AÜG regelt in Deutschland den Leiharbeitskräften, soweit dieser im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet.- Fachliche Weisungen der BA zum AÜG
Rechtlich verbindliche Erläuterungen der Bundesagentur für Arbeit (BA), wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzuwenden ist (Stand: 01. August 2019). Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Erlassen am 1. Juni 2017 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Diese Verordnung legt das Mindeststundenentgelt in der Leiharbeit fest:
9,96 Euro (West) und 9,66 Euro (Ost, inkl. Berlin) ab 01.10.2019 (bis 30.09.2019: 9,79 Euro (West); 9,49 Euro (Ost, inkl. Berlin),
Fälligkeit (Auszahlung) bis spätestens am 15. Banktag und die Höchstgrenzen des Arbeitszeitkontos mit Insolvenzsicherung. Die Verordnung ist gültig bis zum 31.12.19.- Aktuelle Mindestlöhne nach Branchen
Werden Sie als Leiharbeitskraft in diesen Branchen eingesetzt, müssen Sie immer – mindestens – den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Weitere Infos finden Sie hier: Was ändert sich 2020 beim Mindestlohn? - Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Auf Grundlage des AEntG können in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgelegt werden. - Mindestlohnverpflichtung für Zeitarbeitsunternehmen bei Einsatz in Branchen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt im deutschen Arbeitsrecht Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Beschäftigungen. - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – „Antidiskriminierungsgesetz“ – soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen, den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Basis für die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und der von Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
- Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW
Die Personalvertretungsgesetze regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen. Das sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst. Bund und Länder haben jeweils eigene Personalvertretungsgesetze. In NRW regelt das LPVG Mitbestimmungsrechte beim Abschluss der Überlassungsverträge.
- Kündigungsfristen nach BGB § 622
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in der Regel nach Ablauf der Probezeit.
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Will man eine Kündigung überprüfen lassen, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine sog. Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Die sgilt auch für Änderungskündigungen.
Weitere Gesetze und Verordnungen, die Sie als Zeitarbeitnehmer:in betreffen können, finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Justiz: http://bundesrecht.juris.de/index.html.
Rechtsprechung
- Metaller bekommt Vollzeitarbeitsplatz beim Entleiher
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 07.11.2019 – 1 Ca 761/19
DGB-Rechtschutz – Zusammenfassung des Urteils